1938 wird die Feuerwehr in den Dienst der Landsverteidigung gestellt. Das so genannte Reichsfeuerlöschgesetz vom 23.11.1938 tritt in Kraft und regelt die alle Feuerwehrangelegenheiten einheitlich für das Deutsche Reich. Die Ländergesetze und Regelungen werden außer Kraft gesetzt. Polizei und Feuerwehr stehen somit unter einer Führung. In Neuenstadt wird geplant, die persönliche Ausrüstung und die Geräte auf den letzten Stand zu bringen.