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Am Rauchmeldertag erinnern deutsche
Feuerwehren und die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“
daran, dass privater Brandschutz keine Glückssache, sondern
die verantwortungsvolle Aufgabe aller Bürger ist.
„Für den Verbraucher in den
neun Bundesländern ohne Rauchmelderpflicht bedeutet dies,
dass er nach wie vor sein Glück selber in die Hand nehmen
und die lebensrettenden Glücksbringer eigenständig kaufen
und installieren muss. In sieben Bundesländern wurde bereits
eine Rauchmelderpflicht eingeführt, jedoch liegen die
Umsetzungsfristen zum Teil noch in weiter Ferne oder wurden,
wie in
Schleswig-Holstein, noch einmal
verlängert“, sagt Christian Rudolph, Vorsitzender der
Kampagne „Rauchmelder retten Leben. „An die
Wohnungseigentümer in Bundesländern mit Gesetzgebung
appellieren wir daher, nicht bis zur Umsetzungsfrist zu
warten, sondern ihre Mieter schon vorher mit Rauchmeldern zu
schützen.“
Variante a) Bundesländer MIT
Rauchmelderpflicht:
„Viele Wohnungseigentümer und Mieter sind
verunsichert, wenn es um die Installation von Rauchmeldern
geht. Wir möchten daher den
Rauchmeldertag nutzen,
um die Aufklärung der Bürger zu verstärken. In XY sind in
der Regel die Eigentümer verpflichtet, ihre Wohnungen bis
Ende XY mit Rauchmeldern auszustatten. Pflicht sind
Rauchmelder in den Schlaf- und Kinderzimmern sowie in
Fluren, die als Rettungswege dienen. Die regelmäßige
Wartung, unter anderem den Batteriewechsel, muss
üblicherweise der Vermieter unternehmen,“ erläutert XY, der
Leiter der Feuerwehr YY.
(Landestypische
Besonderheiten siehe
www.rauchmelder-lebensretter.de/aus-den-bundeslaendern.html)
Variante b) Bundesländer OHNE
Rauchmelderpflicht
„Viele Wohnungseigentümer und Mieter sind
verunsichert, wenn es um die Installation von Rauchmeldern
geht. Wir möchten daher den Rauchmeldertag nutzen, um die
Aufklärung der Bürger zu verstärken. Laut geltender Norm
sind Rauchmelder in den Schlaf- und Kinderzimmern sowie in
Fluren, die als Rettungswege dienen, zu installieren. Die
Wartung, unter anderem der Batteriewechsel, sollte
mindestens einmal jährlich wahrgenommen werden,“ erläutert
XY, der Leiter der Feuerwehr YY.
Wer dem Glück gleich die Tür öffnen möchte,
sollte spätestens am Freitag, dem 13., Rauchmelder zu Hause
installieren. Dabei gibt es jedoch einige Tipps zu beachten:
Qualitätskriterien
Kaufen Sie nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen
und der
Angabe EN 14604 versehen sind. Dieses CE-Zeichen trifft
jedoch keine qualitative Aussage, sondern besagt nur, dass
das Produkt in Europa verkauft werden darf. Wenn Sie
zusätzlich sicher sein wollen, dass der Rauchmelder
ständigen Qualitätskontrollen durch Dritte unterliegt,
sollten Sie auf das VdS-Prüfzeichen* achten.
Langlebigkeit
Um den jährlichen Batterieaustausch zu
vermeiden, empfiehlt das Forum Brandrauchprävention/die
Feuerwehr XY zudem Rauchmelder, die über eine Batterie
mit einer Lebensdauer von 10 Jahren verfügen.
Wartung
- Machen Sie Freitag, den 13., zum
Batterie-Testtag!
Der Rauchmelder ist
entsprechend der Bedienungsanleitung, jedoch mindestens
einmal jährlich, einer Funktionsprüfung zu unterziehen.
Montage
Mindestausstattung und in
bislang sieben Bundesländern sogar Pflicht ist die
Installation von Rauchmeldern in Schlaf- und Kinderzimmern
sowie in Fluren. Empfehlenswert ist die Überwachung jedes
Raumes mit einem Rauchmelder, auch im Keller und auf dem
Dachboden, aber nicht in Küche und Bad.
Weitere Tipps finden
Verbraucher unter
-->
www.rauchmelder-lebensretter.de
<--.
*Ein anderes
Prüfinstitut, das die Qualitätsstandards von
Rauchmeldern durch wiederkehrende Kontrollen am Markt prüft,
gibt es derzeit in Deutschland nicht.
--> Pressemitteilung des
Innenministeriums von 2007 <-- |