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Ihre Feuerwehr Neuenstadt a. K.
Bitten denken Sie an die Rauchwarnmelderpflicht in Baden-Württemberg.
Seit dem Jahresende 31.12.2014, müssen Sie auch in Altbauten Rauchwarnmelder in Ihrem Haus /Wohnung installiert haben.
Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik “Links.”
Rauchmelder retten Leben
und Fragen und Antworten zu Rauchwarnmeldern.
Oder Sie fragen Ihre Feuerwehr.
Hartmut Schaffroth Feuerwehrkommandant
Tel. 07139 3600
Mail: kommandant@feuerwehr-neuenstadt.de
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